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Grundst?ck verpachten: Worauf ist dabei zu achten?

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Wer ein Grundst?ck verpachten m?chte, muss es f?r die H?he des Pachtzinses richtig einordnen. Es gibt bebaute und unbebaute, erschlossene und nur teilweise oder gar nicht erschlossene sowie zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzte Grundst?cke. Zu den unbebauten Grundst?cken geh?ren beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Fl?chen, die bei P?chtern sehr begehrt sind.

Grundst?ck verpachten: Was ist der Unterschied zur Miete?

Zwischen der Verpachtung und Vermietung gibt es den juristischen Unterschied der sogenannten ?Fruchtziehung?, die nur auf verpachteten Grundst?cken m?glich ist. Das bedeutet: Der P?chter nutzt das Grundst?ck zur Erzielung eines Ertrages aus einem Gewerbe oder einem landwirtschaftlichen Betrieb. Typische Gewerbe, f?r die Grundst?cke samt Immobilie gepachtet werden, sind die Gastronomie, die Wohnungswirtschaft und Kleinproduzenten. Wohngrundst?cke werden im Rahmen der sogenannten Erbpacht an Privatpersonen f?r maximal 99 Jahre verpachtet, die dann auf dem Grundst?ck ein neues Haus bauen oder das schon vorhandene kaufen k?nnen. Sie werden Besitzer der Immobilie, aber nicht des Grundst?cks. Die finanzielle Regulierung erfolgt ?ber den Pachtzins. Dieser muss berechnet werden, wobei der ?rtliche Mietspiegel helfen kann. Auch Grundst?cksmarktberichte von Gutachteraussch?ssen sind eine gute Informationsquelle, sie sind ?ffentlich einsehbar. Wie beim Kauf eines Grundst?cks bemisst sich auch die Pacht an der Lage und dem Zustand. Bei Gewerbegrundst?cken spielt die Branchenlage eine entscheidende Rolle. Sie bestimmt Angebot und Nachfrage am jeweiligen Standort. Pachtzinsen lassen sich freilich auch verhandeln. Bei der Fruchtziehung orientieren sie sich meistens an der Ertrags- oder Umsatzh?he. Den Zahlungsrhythmus k?nnen die Parteien frei vereinbaren. Es ist eine monatliche, quartalsweise oder mindestens j?hrliche Zahlweise zu empfehlen. Das Gesetz schreibt ohne so eine Vereinbarung lediglich die Zahlung am Ende der Pachtzeit vor.

An wen l?sst sich ein Grundst?ck verpachten?

Besitzer eines Grundst?cks m?ssen geeignete P?chter finden. Dabei kann ein Makler helfen. Er erstellt ein Expos?, vereinbart mit den Interessenten Besichtigungstermine, pr?ft deren Bonit?t und befragt sie zu ihren Nutzungsw?nschen. Au?erdem handelt er den Pachtzins aus und setzt den Vertrag auf. Wenn ein P?chter das Grundst?ck bebauen m?chte, sind hierzu seine Vorstellungen zu erfragen. Sie m?ssen der Bauordnung entsprechen. F?r die Kl?rung solcher Fragen ist gro?es Detailwissen erforderlich. Auch deshalb ist immer die Einschaltung eines Maklers zu empfehlen. Vor allem bei Gewerbegrundst?cken kann die Rechtslage komplex sein. Der Makler wirbt auch potenzielle P?chter an oder findet sie in seiner Datenbank mit vorgemerkten Interessenten. F?r die Maklerprovision gilt das Bestellerprinzip. Der Auftraggeber zahlt die Provision. Es sind aber auch Aufteilungen zwischen den Parteien ?blich. In einzelnen Regionen gibt es orts?bliche Courtagen, doch prinzipiell ist die Provision frei vereinbar, wenn Eigent?mer ihr Grundst?ck verpachten. Der aufgesetzte Pachtvertrag regelt nicht nur den Pachtzins und die Dauer der Pacht, sondern auch die Nutzungsrechte. F?r die Fruchtziehung ist festzuhalten, woraus der P?chter seine Ertr?ge erwirtschaftet.

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